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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Prüffrist Feuerlöscher | 11 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821200 | ||
Datum | 21.06.2016 15:59 MSG-Nr: [ 821200 ] | 2399 x gelesen | ||
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Die Frage ist halt, unter welchen Umweltbedingungen diese 10 Jahre gelten. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen sehe ich da nicht zwingend die Notwendigkeit der Einhaltung der obligatorischen 2 Jahre. Bei Feuerlöschern auf Fahrzeugen oder im Außenbereich von Gebäuden kann das schon wieder anders aussehen bzw. sieht anders aus (vgl. diverse nationale Regelungen zu den Prüffristen im ADR-Bereich oder im ÖPNV - zwischen 6 Monate und 2 Jahre). Allerdings sehe ich einen Widerspruch zu den Prüfpflichten nach § 16 BetrSichV i.V.M. Anhang 2, Abschnitt 4 Nr. 6.13 (5-Jahres-Frist Innere Prüfung). Möglicherweise kann eine bP da näheres zu sagen!? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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