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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821458 | ||
Datum | 02.07.2016 11:14 MSG-Nr: [ 821458 ] | 5733 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Udo B. NRW hatte eine "Ausnahmeregelung", die ist 2013 ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Dann müssen die jetzt diese Regelung erneuern bzw. die anderen Bundesländer entsprechende Regelungen einführen. Oder es gibt auf bundesebene eine Erweiterung der entsprechenden Rechtsgrundlagen nach der die Feuerwehr und die anderen Hilfsorganisationen bei Bedarf davon abweichen können. Solche Regelungen die eigendtiich eher für die Industrie gedacht sind verteuern auch den Aufwand für Feuerwehrs & Co bzw. erschweren deren Arbeit. Der Anteil der Transportleistungen durch Feuerwehrs am Gesamtumfang ist so gering das man ohne Probleme solche Ausnahmeregelungen treffen kann. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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