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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 821881 | ||
Datum | 22.07.2016 12:22 MSG-Nr: [ 821881 ] | 8862 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian R. Wieder der Hinweis auf Bahnerden: Wieso dürfen wir das? Arbeiten diesen Umfangs erfordern definitiv eine EFK. Bei uns reicht ein Tag Lehrgang. Jetzt vergleichst du Äpfel mit Birnen. Das Bahnerden durch die Feuerwehr ist nur zulässig, bei akuter Lebensgefahr. Somit kannst du eh so ziemlich alle Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft setzen. Hierzu mußt du keine EFK sein. Wenn du aber beim Keller auspumpen am SEA deine Tauchpumpe betreibst, möchte ich mal sehen wie du es im Normalfall begründen willst, warum du beim Unfall die UVV nicht eingehalten hast. | ||||
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