1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Geschrieben von Marco I.Mich würde mal interessieren, wie der Artikel nach einem Brand in einer Schule aussieht, bei dem nur 5 Kinder mit einem Rauchgasintox ins KH müssen, weil "die Kuschelecke" im Fluchtweg dann doch mal Feuer gefangen und rauch abgesondert hat.
Wahrscheinlich die eine Krux an der Sache. Die eine Vorschrift wird vom Bauamt oder VB etwas weiter ausgelegt, der Bauherr bzw. beauftragte Firmen legen es noch weiter aus und in fünf Jahren passiert dann halt das Unglück. "Es war doch alles genehmigt, wie konnten wir das ahnen" ... - und die Behördenmitarbeiter stehen wieder im Kreuzfeuer der Kritik.
Aber ...
Geschrieben von Marco I.Aber werden Kostensteigerungen und zwischenzeitliche Umplanungen wirklich durch die Anforderungen des VB selbst erzeugt?
Aus eigener Erfahrung, ein Stück weit ja. Aktuell bin ich - schon länger als mir lieb ist - mit einem Baugenehmigungsverfahren beschäftigt. Geht um eine Erweiterung von rund 150 qm in einem Handelsbetrieb (weitläufig Bürobedarf ohne brennbare Stoffe). Es gibt wirklich absolut nachvollziehbare und sinnvolle Dinge, die aber auch so im eingereichten Brandschutzkonzept aufgeführt sind.
Auf einmal wird man aber als Betrieb mit höherer Gefährdungsklasse geführt. Also mal eben das doppelte an Löscheinheiten zu beschaffen. Nun tun 6-7 Feuerlöscher mehr nicht so weh. Dann hat man 50 Meter vor dem Gebäude ein 125er Hydrantenringleitung. Innerhalb von 300 Meter sind noch weitere. 80er, 100er und 125er. Allerdings sagt der Versorger dann plötzlich, über die Hauptleitung an der alle irgendwie hängen, kann man nicht mehr als 70 cbm/h zusagen.
Da kann der VB nichts dafür. Heißt aber, es muss eine Alternative (in diesem Falle Löschwasserbrunnen) her. Für den Otto-Normal-Bauherren hat dann der VB wiederum höhere Kosten verursacht.
Dann plant man zusätzlich noch abgesetzte Fahrzeugunterstellplätze mit einem Geräteschuppen. Alles muss in B1 (schwerentflammbar) gebaut werden, um einen Flammenüberschlag zu verhindern. Wenn man darauf hinweist, dass wohl eher die Fahrzeuge brennen werden - die gehören aber nicht zum Baurecht ... was ja richtig ist.
Im Schuppen darf ein Benzinrasenmäher oder Laubbläser mit Betriebsstoffen gelagert werden. Aber schlecht wäre es, wenn eine Papiertonne drin steht. Und jedes Mal schreibt der Brandsachverständige oder der Architekt was dazu - wieder steigen dei Kosten für den VB.
Problem ist einfach, man möchte ja irgendwann auch mal anfangen zu bauen. Da schluckt man das ein oder andere einfach. Denn Widerspruch bedeutet Stillstand.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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