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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersgrenze FF in NRW | 2 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 821958 | ||
Datum | 25.07.2016 15:35 MSG-Nr: [ 821958 ] | 3634 x gelesen | ||
Hallo zusammen, bisher war es in NRW allgemein üblich, das man mit 60 Jahren in die Ehrenabteilung wechselt. Auf Antrag war dies seit einigen Jahren bis 63 Jahre möglich. Nun habe ich zufälligerweise einen Artikel über die Verabschiedung eines Kameraden aus einer Feuerwehr aus NRW gelesen: XXXXXXX wird der Feuerwehr jedoch auch weiterhin treu bleiben und "aus der zweiten Reihe" unterstützen - hierfür hat er von der neuen, besonderen Regelung Gebrauch gemacht, auch über das 63. Lebensjahr hinaus in der Einsatzabteilung zu bleiben. Jedoch nicht mehr als Stadtbrandinspektor, sondern als Mitglied des Löschzuges XXXXXXX. Wurde die Laufbahnverordnung beim Wechsel vom FSHG zum BHKG angepasst oder gilt das nur für Pilotfeuerwehren? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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