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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAltersgrenze FF in NRW2 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW821958
Datum25.07.2016 15:35      MSG-Nr: [ 821958 ]3634 x gelesen

Hallo zusammen,
bisher war es in NRW allgemein üblich, das man mit 60 Jahren in die Ehrenabteilung wechselt. Auf Antrag war dies seit einigen Jahren bis 63 Jahre möglich.
Nun habe ich zufälligerweise einen Artikel über die Verabschiedung eines Kameraden aus einer Feuerwehr aus NRW gelesen:
XXXXXXX wird der Feuerwehr jedoch auch weiterhin treu bleiben und "aus der zweiten Reihe" unterstützen - hierfür hat er von der neuen, besonderen Regelung Gebrauch gemacht, auch über das 63. Lebensjahr hinaus in der Einsatzabteilung zu bleiben. Jedoch nicht mehr als Stadtbrandinspektor, sondern als Mitglied des Löschzuges XXXXXXX.

Wurde die Laufbahnverordnung beim Wechsel vom FSHG zum BHKG angepasst oder gilt das nur für Pilotfeuerwehren?

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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 25.07.2016 15:35 Hube7rt 7K., Erkelenz
 28.07.2016 14:54 Jens7 M.7, Bielefeld

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