Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | NFS Azubi als zweiter Mann | 1 Beitrag |
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 822849 |
Datum | 30.08.2016 21:02 MSG-Nr: [ 822849 ] | 2342 x gelesen |
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Rettungsdienst
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Hallo,
gibt es eine rechtliche Grundlage nachdem ein Azubi zum NFS im KT oder RD als zweiter Mann eingesetzt werden kann. Laut RettD Gesetz NRW ist ja immer ein RH RS als Fahrer gefordert.
Werden diese Prüfungen im Rahmen der NFS Ausbildung abgelegt?
Vielen Dank für die Info
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