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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Einzäunung einer Löschwasserentnahmestelle / Unterflurhydrant | 13 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 F.8, Weeze / NRW | 824029 | ||
Datum | 13.10.2016 07:17 MSG-Nr: [ 824029 ] | 4858 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe eine rechtliche Frage : Bei uns in Weeze / NRW wurde innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche ein Zaun errichtet. Hinter dem Zaun befindet sich ein kleine Grünfläche. Als Begründung hierfür wurde den Anwohnern mitgeteilt, dass hier durch der Zugang zur Grünfläche verhindert werden soll. Hinter dem besagten Zaun befindet sich jedoch eine angekündigte Löschwasserentnahmestelle auf dieser besagten öffentlichen Verkehrsfläche. Meiner Meinung nach darf doch der Zugang zu Löschwasserentnahmestellen nicht verhindert/vereitelt werden. Wo finde ich zu diesem Thema etwas ? Ist es ein Verstoß, falls ja wogegen ? Rechtsvorschriften etc. Ich würde mich über zahlreiche Infos Tipps sehr freuen | ||||
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