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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaGebäudefunkanlagen - analog -> digital - war: Attentat OEZ München, Funkkanäle der Polizei überlastet?1 Beitrag
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen824406
Datum27.10.2016 12:59      MSG-Nr: [ 824406 ]1616 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von werner n.stelle ich einfach mal die Frage, inwieweit die Gebäudefunkanlagen auf "Digital" um- bzw. nachgerüstet werden müssen und falls ja, wieweit die Betreiber von entsprechenden Anlagen überhaupt darauf hingewiesen bzw. verpflichtet sind und welche Übergangszeiträume es hierfür gibt.

In Hessen ist dies im HBKG geregelt, dort heißt es:
"§ 45 Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken

..... 6. entsprechend den örtlichen Erfordernissen eine Gebäudefunkanlage einzurichten, zu
unterhalten und auf einem, den Funkanlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 entsprechenden
Stand der Technik zu halten."

Somit dürfte das ganze erst bei einer Gefahrenverhütungsschau auffallen, dann die Nachrüstung angemahnt und dann erst umgesetzt werden. Die Dauer ist somit Variabel.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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 21.10.2016 10:36 wern7er 7n., reischach Gebäudefunkanlagen - analog -> digital - war: Attentat OEZ München, Funkkanäle der Polizei überlastet?
 27.10.2016 12:59 Oliv7er 7R., Wettenberg

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