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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Gebäudefunkanlagen - analog -> digital - war: Attentat OEZ München, Funkkanäle der Polizei überlastet? | 1 Beitrag | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 824406 | ||
Datum | 27.10.2016 12:59 MSG-Nr: [ 824406 ] | 1616 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von werner n. stelle ich einfach mal die Frage, inwieweit die Gebäudefunkanlagen auf "Digital" um- bzw. nachgerüstet werden müssen und falls ja, wieweit die Betreiber von entsprechenden Anlagen überhaupt darauf hingewiesen bzw. verpflichtet sind und welche Übergangszeiträume es hierfür gibt. In Hessen ist dies im HBKG geregelt, dort heißt es: "§ 45 Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken ..... 6. entsprechend den örtlichen Erfordernissen eine Gebäudefunkanlage einzurichten, zu unterhalten und auf einem, den Funkanlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 entsprechenden Stand der Technik zu halten." Somit dürfte das ganze erst bei einer Gefahrenverhütungsschau auffallen, dann die Nachrüstung angemahnt und dann erst umgesetzt werden. Die Dauer ist somit Variabel. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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