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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert | 3 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824842 | ||
Datum | 13.11.2016 12:48 MSG-Nr: [ 824842 ] | 3117 x gelesen | ||
hallo, Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter. Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat. weitere Infos ... ich bin jetzt mal gespannt wie sich die Rechtssprechung dann entwickelt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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