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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufgabenverteilung Wehrleiter / Sachbearbeiter | 11 Beiträge | ||
Autor | Mike8 E.8, Hoyerswerda / | 825566 | ||
Datum | 07.12.2016 12:48 MSG-Nr: [ 825566 ] | 6876 x gelesen | ||
Guten Tag, ich habe hier mal eine Frage an die Wehrleiter unter euch, bezüglich der Zusammenarbeit mit der Kommune. Ich bin seit nicht allzu langer Zeit stellvertretender Ortswehrleiter einer kleinen Wehr im ländlichen Raum, mit der Qualifikation Gruppenführer. Aus aktuellem Anlass stellt sich mir gerade die Frage: Ist es eigentlich Aufgabe der Wehrleitung oder des Brandschutz-Sachbearbeiters der Kommune, wenn es um gewisse Papiere geht? Auslöser war in meinem Fall ein Vordruck zum Antrag einer Beförderung. Auf diesem sollten unzählige Daten, wie die Jahre sämtlicher Lehrgangsabschlüsse usw. eingetragen werden. Mir ist nicht ganz klar warum das nicht in den Aufgabenbereich des Sachbearbeiters fällt, zumal dieser die geforderten Daten problemlos aus seinen Unterlagen entnehmen könnte. Das ist nur mal ein Beispiel von vielen und da fragt man sich schon manchmal ob das alles so seine Richtigkeit hat. Wie wird das bei euch gehandhabt? und ist es irgendwo niedergeschrieben wer nun genau für welche Aufgaben zuständig ist? Interessant wäre auch ob der Lehrgang 'Leiter Feuerwehr' darüber Aufschluss gibt. MkG Mike | ||||
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