Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Ordnungsgeld und Austritte | 20 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 825827 |
Datum | 18.12.2016 21:43 MSG-Nr: [ 825827 ] | 4044 x gelesen |
Hallo zusammen,
Geschrieben von Thomas M.Weil die Freiwilligen nach dem letzten Osterfeuer den abgebrannten Holzstapel länger als verordnet liegen ließen, verpasste die Stadt dem Löschgruppenleiter zuerst ein Bußgeld und dann noch eine Pfändung.() Die Wehrkameraden im Westen sollen über das Vorgehen der Stadt derart aufgebracht sein, dass Austritte ziemlich wahrscheinlich sind. In welchem Umfang, ist vollkommen unabsehbar.
Ich vermute mal, das Osterfeuer wurde nicht von der Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde/ Stadt durchgeführt, sondern von einem Feuerwehr- oder sonstigen Verein, der sich (mit Genehmigung der Stadt?) der Geräte und Immobilien der Stadt für dieses Vorhaben bedient, und dessen Mitglieder gleichzeitig Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr (als Einrichtung der Stadt) sind.
Warum sollte für diesen Verein ein anderes Recht wie für alle anderen Vereine und Firmen gelten. Bei einem Osterfeuer gibt es Auflagen, und an die ist sich zu halten. Wenn jemand Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr (als Institution der Stadt) ist, gelten für Ihn dieselben Regeln und Gesetze wie für andere Menschen auch.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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| 18.12.2016 12:44 |
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