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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 E.8, Metzingen / BW | 825894 | ||
Datum | 21.12.2016 13:57 MSG-Nr: [ 825894 ] | 11068 x gelesen | ||
Hallo zusammen, immer wieder findet man das verschiedene Handhabungen von tragbaren Leitern der Feuerwehr nicht dem bestimmungsgemäßen Gebraucht entsprechen sollen. Wo steht, was man mit einer tragbaren Leiter (Steck- oder Schiebleiter) machen darf? Kann mir jemand Beispiele und eine Begründung für einen nicht bestimmungsgemäßen Gebraucht nennen? Idealer weiße mit Bilder. Darf / kann ich eine Steckleiter 3-4 teilig zu zweit stellen? Darf ich eine Leiter flacher als 65° Aufrichtewinkel stellen? Danke im Voraus und eine schöne Weihnachtszeit Grüße aus dem wilden Süden Stephan | ||||
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