Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 825917 |
Datum | 22.12.2016 07:08 MSG-Nr: [ 825917 ] | 4221 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Peter L. oder DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Information 208-016
Diese richtet sich in erster Linie an Unternehmen. Und dann wieder die Frage wie weit das auf BOS überhaupt anwendbar ist.
In wie fern stellt die Verwendung gemäß (auch zurückgezogener ) Dienstvorschriften den Stand der Technik da?
Interessante Zusammenfassung
Daraus zitiert
nullLeitern dürfen nur gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt werden. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist unzulässig. (Kapitel 4 Seite 7)
Die Steckleiter kann außerdem als Hilfsmittel, z.B. als Bockleiter oder Schlauchbrücke eingesetzt werden. (Kap 7 S 41)
Geschrieben von Peter L.Auch die Anwendung als Auffangbehälter mit Steckleiterteilen und Plane steht in keiner Vorschrift
Es gibt aber auch keine Quelle in der ein explizites Verbot steht..
Grüße, BeschFl
Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas
"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"
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