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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnforderungen an Schlauchbrücken4 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826410
Datum06.01.2017 09:58      MSG-Nr: [ 826410 ]3519 x gelesen

Guten Tag

-> " Anforderungen an Schlauchbrücken "

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Schlauchbrücken der Feuerwehr, die der DIN 14820-1 entsprechen und fehlerfrei nach den Angaben des Herstellers verlegt worden sind, keine Haftung des Trägers der Feuerwehr nach sich ziehen, wenn beim Überfahren ein Fahrzeug beschädigt wird. Es sei völlig ausreichend, wenn die Schlauchbrücke für die Verkehrsteilnehmer erkennbar seien.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 06.01.2017 09:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.01.2017 10:41 Flor7ian7 K.7, St. Johann
 06.01.2017 12:43 Matt7hia7s M7., Wolpertshausen
 07.01.2017 12:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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