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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 826490 | ||
Datum | 10.01.2017 13:14 MSG-Nr: [ 826490 ] | 6264 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, nun ist ja die "Regelung zur Personenbeförderung" ausdrücklich ausgenommen bei z.B. Feuerwehr´s. Bei der Gesundheitsprüfung für über 3,5-to Fahrzeuge steht davon nichts drin. Sprich -- sofern nicht noch jemand was "erfindet" müssen auch "Inhaber" von per Sonderregelung einzelner Bundesländer erlangten Fahrgenehmigungen für Fahrzeuge von Feuerwehr und des KatS über 3,5to diese Gesundheitsprüfung machen. als Beispiel hier die Beschreibung des "Feuerwehrführerschein BaWü" ??? oder gibt es andere Erkenntnisse? Gruß aus dem Nordschwarzwald Uli Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-) | ||||
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