Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen | 826568 |
Datum | 11.01.2017 23:07 MSG-Nr: [ 826568 ] | 4146 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Mannschaftstransportwagen
Nein, Henning,
der B- FS-Inhaber darf keinen 15 Sitzer bewegen, auch nicht bei der Fw,ich kenne keinen 15 Sitzer der unter 3,5t zGG kommt.
Es geht um das zGG. Sprich wenn dein Sprinter oder LT oder die Stretch-Limo zwar nur 9 Sitzplätze eingetragen hat ,aber über 3,49 to zGG hat brauchst du nun den D1 - bei gewerblicher Nutzung - ausgenommen bei der Feuerwehr,HiOrg,Polizei usw.weil ja keine gewerbliche Nutzung sondern Behörde und somit nicht unter Fahrgastbeförderungsgesetz in den Abstufungen bis 9 bis 16(D1) und darüber(D) fällt ,wenn da also dein MTW 9-Sitzer auf LT 50 Fahrgestell aufgebaut ist reicht dein alter 3er bzw. C1(E)
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