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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen | 826578 | ||
Datum | 12.01.2017 08:46 MSG-Nr: [ 826578 ] | 3980 x gelesen | ||
Infos: | ||||
na gut, auf die 100 kg wollen wir uns nicht streiten.. Personenbeförderungsgesetz sagt aus, das du bei gewerblicher Nutzung,sprich wenn du VW Bus fährst und damit Geld verdienst, einen Personenbeförderungsschein brauchst.. unabhängig ob du nur Mietwagen z.B E-Klasse mit max. 4 Personen oder Sprinter nur bis zu 9 Insassen. Willst du privat mehr befördern, benötigst du dafür die Klasse D1/D aber nicht zwingend den Personenbeförderungsschein.. | ||||
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