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Landesfeuerwehrverband
Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaInvestitionen in die Feuerwehr - war: OB-Wahl in Metzingen: ...6 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826861
Datum21.01.2017 16:45      MSG-Nr: [ 826861 ]1516 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

Es ist die Summe der Rahmenbedingungen die gerade Ehrenamtliche motivieren oder hier dann demotivieren.


Genau, und einige Beispiele was auch die Gemeinde machen kann, kann man im " FREIWILLIG. Stark ! " des LFV BaWü nachlesen. Zur Gesamtverantwortung der Gemeinde schreibt es Grundsätzlich:

Im Rahmen der Gesamtverantwortung der Gemeinde ist das Bewusstsein in Bevölkerung und Politik nachhaltig zu stärken, dass es sich bei einem Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr eben nicht um irgendeine ehrenamtliche Tätigkeit handelt ohne die vieelzähligen, wertvollen und unersetzlichen Ehrenämter diskreditieren zu wollen , sondern vielmehr um eine einzigartige Tätigkeit, die zur Nächstenhilfe auch die den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Tag und Nacht erforderliche und nicht planbare Bereitschaft zum Einsatz von Leib und Leben abverlangt. Dessen ungeachtet stellt eine ehrenamtlich organisierte Gemeindefeuerwehr einen nicht unerheblichen und häufig sogar den größten und aktivsten Sparposten in den stets knappen kommunalen Haushalten dar. Ohne eine ehrenamtlich getragene und freiwillige Feuerwehr und ohne eine Verpflichtung von Feuerwehrangehörigen auch gegen deren Willen könnten jedoch die gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde nach § 3 FwG nur durch hauptamtliches Personal sichergestellt werden.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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