Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gewichtsermittlung TSF | 37 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826886 |
Datum | 22.01.2017 10:20 MSG-Nr: [ 826886 ] | 3990 x gelesen |
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandinspektor
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Grundgesetz
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo,
Geschrieben von Norbert R.Ja, das mit der Wechselkiste wäre eine Möglichkeit, aber unser Fahrzeughersteller hat die Halterungen separat vorgesehen.
Für Geld bekommt man alles. Also umbauen lassen.
Geschrieben von Norbert R.Laut dem Hersteller ist es bei der Gewichtsermittlung egal, ob Reservehalterungen drin sind, die dürfen leer sein.
Nicht der Hersteller stellt die Abnahmebedingungen sondern der Kunde. Und wenn die Regelung so ist, dass der lokal zuständige KBI die Prüfung vornimmt und da Ermessensspielräume hat, dann ist sie eben so.
Geschrieben von Norbert R.Abgesehen davon hat das Fahrgestell ein zulässiges Gesamtgewicht von 5,3t, da hätten wir eh genug Reserve.Es geht nur um die Erfüllung der TSF-Norm, damit die Zuschüsse gewährt werden.
Das Problem kenn ich. Trotzdem, die Vorgabe ist ja von vornherein bekannt. Da weiß man dann, was geht und was nicht.
Geschrieben von Norbert R.Es laufen einige solcher Fahrzeuge in anderen Landkreisen in gleicher Ausführung, da wurde der Gewichtsbilanz des TÜV geglaubt und leere Halterungen akzeptiert.
Ich wüßte nicht, dass der TÜV eine Gewichtsbilanz erstellt. Der fordert höchstens, zur Ermittlung des Leergewichts für die Fahrzeugpapiere auf eine Waage zu fahren. Die Beladung interessiert den TÜV bestenfalls insofern, als dass die entsprechend gesichert sein muss.
Geschrieben von Norbert R.Dort hat der KBI nicht auf irgendeiner Waage eines Kieswerks nachgewogen. Ganz abgesehen von den Messunsicherheiten, die solche Waagen haben. 2-3% Fehler sind da vermutlich drin. Da zeigt die Waage 10kg mehr an und schon sind wir über 4,500t.
Bei uns schickt der TÜV bei Abnahmen irgendwelcher Fahrzeuge (ist ja nicht nur bei Feuerwehrfahrzeugen) die Kunden auch zur nächsten geeichten Waage. Auch Kieswerke haben solche Waagen, die Messunsicherheiten liegen deutlich unter 2-3% Fehler. Ich war mit unserem Fahrzeug damals zur Sicherheit in einem Steinbruch und bei einem Müllunternehmen auf der Waage, beide hatten 10kg als kleinste Anzeigeschritte, die Waagen zeigten exakt das gleiche an. Auch war ich mit meinem privaten Unimog mitsamt Anhänger schon in verschiedenen Steinbrüchen Baumaterial holen. Bei etwa gleichem Kraftstofffüllstand zeigten auch da die Waagen beim Einfahren immer gleich an. Scheinen also doch recht genau zu sein.
Geschrieben von Norbert R.Das mit der Norm bzw. dem Gewicht ist aus meiner Sicht bei kleinen Fahrzeugen so eine Sache. Die Mannschaft wird auch pauschal mit 540kg berechnet. Da müsste man als Kommandant ja dann auch schauen, das man nicht drüberkommt, oder?
Tja, der eine ist halt schwerer, der andere leichter. Generell sollten Fahrzeuge im Normalfall ja noch ein paar kg Gewichtsreserve haben. Wir hatten unser MLF auch, sogar unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gewichte anstatt der Normgewichte, bis auf 10kg zum zul. GG ausreizen können, wobei auch da das Fahrgestell deutlich mehr kann (8,8 gegenüber 7,49t), die Norm bzw. Landesrichtlinie (nach der wir unbedingt 1.000l Tankinhalt haben mussten) aber auch auf Einhaltung der 7,49t bestand. Zum Glück wurde nur ein paar Jahre später die Grenze unter gewissen Bedingungen aufgeweitet und wir konnten das Fahrzeug auf 8,5t auflasten. Jetzt haben wir fast eine Tonne Luft. Passende Führerscheine waren nicht das Problem.
Aber mal anders gefragt. Ihr habt noch nicht mal PA auf dem Fahrzeug, spart also ca. 75-80kg Beladung. Was habt ihr da alles verladen, dass ihr über 4,5t kommt. Bisher war ein TSF eigentlich bei Normbeladung mit PA auf ca. 4t darstellbar.
Gruß,
Michael
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