Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gewichtsermittlung TSF | 37 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826905 |
Datum | 22.01.2017 16:25 MSG-Nr: [ 826905 ] | 3413 x gelesen |
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Hallo,
Geschrieben von Norbert R.Mit TÜV meine ich immer die feuerwehrtechnische Abnahme durch den "Feuerwehr-TÜV" der hat das Fahrzeug ohne Besatzung gewogen und dann halt das Gesamtgewicht errechnet. Das hat er allerdings mit den leeren Zusatzhalterungen gemacht. Darin liegt das Problem.
Die Norm sieht normalerweise vor (zumindest war das mal vor einigen Jahren so), dass zur Abnahme alternativ auch die tatsächlichen Gewichte der Beladung verwendet werden können. Die lagen bei uns um über 50kg unter den angegebenen Normgewichten. Hatten wir damals bei unserem MLF so gemacht. Die "Vorausberechnung" des Aufbauherstellers war komplett daneben, die rechneten, obwohl das Fahrgestell schon längst vorhanden war, immer noch mit dem theoretischen Gewicht und ließen die schon zur Gewichtsreduzierung schon beim Fahrgestell bestellten Sonderaustattungen (Alufelgen, fester statt verstellbarer Beifahrersitz, Entfall AHK) gleich mal außer acht und lagen schon da weit drüber.
Gruß,
Michael
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