Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Ba-Wü verabschiedet sich aus der Fahrzeugprüfung | 27 Beiträge |
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 827198 |
Datum | 02.02.2017 11:51 MSG-Nr: [ 827198 ] | 9100 x gelesen |
Hallo,
Baden-Württemberg verabschiedet sich, ab 2018, aus den wiederkehrenden Prüfungen als auch aus den Neuabnahmen der feuerwehrtechnischen Geräte und Fahrzeuge.
Die Verträge mit dem TÜV werden beendet.
Begründet wird dies, bei den regelmäßigen Prüfungen, mit engmaschigeren Prüfungen aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften, Vorgaben von Herstellern und anderen Vorschriften.
Ein dreijähriger Prüfintervall mit einer begrenzten Auswahl, von Beladungs- und Ausrüstungstilenteilen, sei daher nicht mehr auseichend.
Die Städte und Gemeinden sind in der Auswahl der Prüforganisation frei.
Bei Neufahrzeugen ist nach wie vor eine neutrale Abnahme erforderlich, die ebenfalls von den Städten/Gemeinden beauftragt werden muss.
Empfohlen wird die Abnahme durch eine neutrale, sachkundige Prüfstelle (bei der Sachkunde wird auf die Feuerwehr-Geräteprüfordnung ((DGUV Grundsatz 305-002)) verwiesen).
Die Kosten werden über Zuwendungen nach der VwV-Z-Feu, Neufassung 2018, erstattet.
Manfred
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| 02.02.2017 11:51 |
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Manf7red7 K.7, Löwenstein | |