Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Alarmierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes | 17 Beiträge |
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827748 |
Datum | 20.02.2017 11:25 MSG-Nr: [ 827748 ] | 3536 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Ärzte fordern klare Regelung bei medizinischen Notfällen[...]Ideal wäre zudem, man könnte den Rettungsdienst ebenfalls in diese Zusammenarbeit integrieren. Das sei allerdings derzeit nicht absehbar.[...]
Die Frage ist, wieso sich diese Situation entwickelt hat? Ende der 1970er/Anfang der 1980er hatten wir den Notruf auf unserer Leitstelle aufgeschaltet - mit derselben Begründung, die auch dazu führte, dass die 112 mit aufgeschaltet wurde: Die Leitstelle ist sowieso 24/7 besetzt und hat die Kapazitäten, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄB) zu koordinieren (inklusive 4m-Funkgeräte für die Ärzte, die mit ihren Privatfahrzeugen zu den Einsätzen fuhren). Die Kosten übernahm die KV. Der Abfrageplatz wurde durch speziell geschulte ehrenamtliche SanitäterInnen besetzt. Großer Vorteil: Notrufe konnten innerhalb der Leitstelle bewertet und dem richtigen Einsatzmittel zugeordnet werden - was regelmäßig dazu führte, dass zu einem ursprünglich über die Rufnummer des ÄB eingegangenen Anruf doch Notarzt und RTW alamiert wurden, aber auch umgekehrt eine als Notruf eingehende Meldung aufgrund der Abfrage verwiesen wurde an den ÄB. Hierdurch wurde der Einsatz des falschen Mittels weitgehend vermieden und letztendlich auch einer Überlastung der KH-Notaufnahmen wirksam begegnet, da die Bevölkerung des gesamten Landkreises wusste, dass sie über die Rufnummern der Leitstelle die passende Hilfe bekommen.
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| 20.02.2017 11:25 |
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Jörg7 E.7 J.7, Lünen | |