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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst abbestellen22 Beiträge
AutorThom8as 8M., Freising / 828287
Datum12.03.2017 16:34      MSG-Nr: [ 828287 ]4546 x gelesen

Hallo zusammen,

kann mir jemand einen Gesetzesauszug/Niederschrift mitteilen wo es geregelt ist ob ein hauptamtlicher Rettungssanitäter in Ausübung seiner freiwilligen Tätigkeit in der Feuerwehr bei einem Einsatz (z.b. P Wohnung) die Lage des Patienten so einschätzen kann/darf dass er den alarmierten RTW abbestellen darf?!

Nicht selten kommt es vor, dass die freiwillige Feuerwehr bei medizinischen Einsätzen, z.b. Wohnungsöffnung weit vor dem Rettungsdienst am Einsatzort ist und wenn in der Besatzung ein medizinisches Fachpersonal sitzt, dieser die Lage einschätzen und den RD womöglich abbestellen darf. Es kommt ja dann auch oft vor, dass die Frage der Leitstelle kommt ob der RD noch benötigt wird.
Darf dieser RS den RTW abbestellen, ist das irgendwo auch rechtlich hinterlegt ob er das darf?

realer Fall als Beispiel:
Feuerwehr XY wird zeitgleich mit dem Rettungsdienst zu einer Wohnungsöffnung alarmiert, da der Bewohner nicht erreichbar ist und die Angehörigen sich Sorgen machen. Die örtliche Feuerwehr ist lang vor dem RTW (der aus der Nachbarstadt anrückt) am Ort, der Patient öffnet selbständig die Türe. Nicht verletzt erörtert er dem Einsatzleiter der FW dass er zwar krank (normale internistische Krankheit) ist aber der Grund für die Alarmierung sein tiefer Schlaf sei und es ihm gut geht. Ein FW-Kollege ist hauptamtlich Rettungssanitäter und macht sich ein Bild vom Patienten, redet mit ihm und kommt zu dem Entschluss dass der RTW nicht benötigt wird! Der EL der FW lässt allerdings den RTW anfahren, weil er der Meinung ist, dass dies der RS nicht entscheiden darf sondern nur die im Dienst befindliche und alarmierte RTW-Besatzung.

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