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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienst abbestellen | 22 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 828291 | ||
Datum | 12.03.2017 18:03 MSG-Nr: [ 828291 ] | 2293 x gelesen | ||
Hallo Thomas, bezogen auf Bayern sind sich Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei gegenseitig im Normalfall nicht weisungsbefugt. Somit ist eine Abbestellung eine reine Information aber keine Weisung. Insofern hat aus meiner Sicht der Feuerwehreinsatzleiter recht. Umgedreht ist es ja genauso, wenn ihr zu einem VU mit eingeklemmter Person fahrt und der Rettungsdienst "Abbestellt" weil keiner Eingeklemmt ist, sollte man sich als Feuerwehreinsatzleiter überlegen trotzdem reduziert anzurücken. Andere Gefahren gibt es ja,bei so einem VU auch ohne eingeklemmte Person, genug. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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