Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienst abbestellen | 22 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Freising / | 828296 |
Datum | 12.03.2017 19:23 MSG-Nr: [ 828296 ] | 1903 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Integrierte Leitstelle
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleiter
Feuerwehr
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Mir ist es nicht um die Weisungsbefugnis gegangen, da ist mir die Rechtslage schon ganz klar ... auch ist mir bewusst dass die Entscheidung ob RTW anfährt bei der ILS liegt.
Mir geht es darum ob der RS mit seiner Ausbildung die Information/Empfehlung eine weiteren RTW Anfahrt aussprechen darf.
Speziell interessiert mich die getätigte Aussage vom EL der FW "Das kann der RS gar nicht beurteilen, das MUSS die RTW Besatzung machen" ... nur darum geht es mir! Medizinisches Equipment wie SpO2, Blutdruck, Zucker und Puls sind am FW-Fzg. vorhanden und können vom RS erhoben und fachlich beurteilt werden!
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