Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienst abbestellen | 22 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 828339 |
Datum | 13.03.2017 19:41 MSG-Nr: [ 828339 ] | 954 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleiter
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Wow, wow, Moment mal!
Grundsätzlich benötigte JEDE medizinische Maßnahme eine Indikation. Insbesondere dann, wenn in die Integrität des Körpers eingegriffen wird wie bei einem BZ-Test. Solange sich in Anamnese&körperlicher Untersuchung keinerlei entsprechende Hinweise ergeben, ist ein BZ-Test sogar als Körperverletzung strafbar, und auch ein EKG ist nur bei entsprechenden anamnestischen und klinischen Zeichen indiziert! Pauschal zu sagen "immer, wenn ein RTW gerufen wird, muss auch ein EKG geschrieben sowie ein BZ-Test durchgeführt werden" ist so erst einmal falsch.
Bei dem geschilderten Beispiel "Patient wohl auf, nur leichter "Infekt", wünscht keine weitere Abklärung und scheint bei klarem Bewusstsein zu sein" wären meiner Meinung nach (die aus der Ferne nie vollständig sein kann!) EKG und BZ-Test höchstens fraglich indiziert. Das als alleinige Begründung zu nehmen, einen RTW durchfahren zu lassen halte ich deshalb ziemlich "schwammig".'
Trotzalledem gibt es keine "Rechtsgrundlage" aufgrund derer der anwesende Feuerwehr-RS den Einsatzleiter "zwingen" kann, den RTW abzubestellen. Wenn der EL ihm aus welchem Grund auch immer nicht voll vertraut, dann fährt der RTW durch, um dann höchstwahrscheinlich zum Schluss "Einpacken, nach Hause fahren" zu kommen. Aber: Besser einmal zu viel geguckt als einmal zu wenig!
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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