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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema Vorbeugender Brandschutz ein 'Fass ohne Boden' für den Bauherrn????    # 27 Beiträge
AutorRain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken828498
Datum18.03.2017 10:16      MSG-Nr: [ 828498 ]11235 x gelesen
Infos:
  • 18.03.17 TV-Beitrag vom 15.03.2017: Brandschutz - ein undurchsichtiges Milliardengeschäft
  • 17.03.17 FW-Forum Die ZEIT: Die Diktatur der Feuermelder

  • Nur mal vorweg. Auf alles einzugehen und alle Punkte, die ich nenne, aus jedem Blickwinkel zu betrachten würde jeden Rahmen hier sprengen. Wenn also jemand noch das ein oder andere Argument dafür oder dagegen hier nicht findet.ist halt so.

    In dem Film werden aus meiner Sicht verschiedene Obstsorten miteinander verglichen.

    Erst einmal stellt sich die Frage: Wo haben wir den die meisten Brandtoten? Sind es die Hotels und Tiefgaragen? Nein. Die meisten Toten haben wir bei Wohnungsbränden im privaten bereich, gefolgt von Altenheimen und Krankenhäusern. Die wenigsten Toten haben wir im Bereich der Tiefgarage, der Industrie und den Hotels.
    Alle angesprochenen Beispiele haben nichts mit privatem Wohnungsbau zu tun.

    Man muss auch grundsätzlich unterscheiden, ob in dem Gebäude Personen schlafen, ob die Personen ortskundig sind, welche Brandentstehungsgefahren vorhanden sind und noch so einige Punkte mehr.
    Dann haben wir im Baurecht geregelte und ungeregelte Sonderbauten.
    Alleine das erfordert schon verschiedene Herangehensweisen.

    Wir haben heute mit vielen verschiedenen Ursachen / Problemen im Brandschutz zu kämpfen.
    Ich möchte mal nur ein paar aus Verschiedene nennen. Es gibt noch unzählige Andere.
    Bauherren / Betreiber:
    1. Bauherren, die nur günstig bauen wollen, koste es was es wolle
    2. Betreiber von z. B. Hotels und ähnlichen Gebäuden, welche über Jahre hinweg nichts, aber auch gar nichts für die Sicherheit der Gebäude getan haben. Es würde zwar immer "aufgehübscht" (Tapeten, Teppichboden, neue Bäder usw.). Aber kein Mensch hat sich Gedanken zu Leitungsdurchführungen, nicht mehr funktionierenden Brandabschnittstrennungen oder defekten Brandschutzabschlüssen gemacht. Wenn dann aber die Feuerbeschau durchgeführt wird und berechtigte! Forderungen aufstellt werden, ist das Geschrei groß und alle sind böse zum Bauherrn / Betreiber. Ich möchte hier mal auf Art. 3 und 12 BayBO verweisen.
    3. Bauherren / Betreiber von Gebäuden / Sonderbauten, die bereits mehrfach aufgefordert wurden das Gebäude brandschutztechnisch in Ordnung zu bringen und sich, teilweise über Jahre, nicht darum gekümmert haben. Auch hier ist dann das Geschrei bei angedrohter oder durchgesetzter Nutzungsuntersagung groß.
    4. Bauherren denen Sicherheit auch völlig egal ist oder Sicherheit ja eh nur unnötig Geld kostet und aus deren Sicht nichts bringt.
    5. Bauherren, die schon bei der ursprünglichen Errichtung ihres Gebäudes brandschutztechnische Anforderungen nicht umgesetzt haben und dann jammern, wenn die Behörde diese dann nach Jahren nachfordert und die Kosten dann das Vielfache der ursprünglichen Ausführung betragen.
    6. Bauherren, die schlichtweg jegliche Gefahr mit Totschlagsargumenten wegschieben: Bei uns hat es noch nie gebrannt.


    Behörden:
    1. Behördenmitarbeiter, die aufgrund von Haftungsängsten und / oder mangelndem Sachverstands und reines befolgen von Gesetzestexten teilweise horrende Forderungen aufstellen. Dies ist insbesondere bei Bestandsgebäuden der Fall. Sehr alten Gebäuden werden heutige Brandschutzvorschriften darübergestülpt das ist sinnfrei.
    Ich habe das erlebt bei einem Gebäude aus dem 13. Jahrhundert und die Behörde wollte doch tatsächlich die VStättV von 2007 umgesetzt haben. Ich könnte noch mehrere Beispiele anfügen.
    2. Behörden, die lange Jahre ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen sind, weil: Der Architekt macht das schon richtig ........eben nicht. Nichts hat der Architekt richtiggemacht. Das sind dann die Gebäude, die uns heute brandschutztechnisch auf die Füße fallen und wir mit teilweise massiven Auflagen zu kämpfen haben. Obwohl die Gebäude doch erst in den siebziger, achtziger und neunziger Jahren oder um die Jahrtausendwende errichtet wurden.

    Planer:
    1. Planer, die aufgrund einer automatisch erhaltenen Berechtigung, ohne Nachweis der brandschutztechnischen Fachkunde, Brandschutznachweise erstellen dürfen. Kommt oft nichts dabei heraus. Manchmal aber der Nachweis, dass das, was geschrieben wurde, nicht genehmigungsfähig ist.
    2. Planer, die schnell und günstig die Gesetzestexte ohne Anwendung von Sachverstand abschreiben...das führt dann eben auch zu teilweise horrenden Auflagen.
    Das Gebäude ist ja genehmigungsfähig.....und der Nachwies ist umzusetzen.......so steht´s dann in der Baugenehmigung....was das aber für den Bauherrn bedeutet.......darüber hat man sich keine Gedanken gemacht.
    3. Planer, die dem Bauherrn alles versprechen. Insbesondere, dass er alles so bauen kann wie er will. Ohne Brandschutzauflagen. Und sich dann hinstellen, wenn die Auflagen von Seiten der Genehmigungsbehörden kommen und sagen: Lieber Bauherr, ich wollte dir ja alle Wünsche erfüllen. Aber die böse Behörde hat Dir ja die Auflagen erteilt. Ich kann nichts dafür. Das Konzept war zwar nicht genehmigungsfähig, aber dem Bauherrn erstmal sehr gefällig.
    Als Planer hat man auch die Verantwortung dem Bauherrn zu sagen, dass eben manche Wünsche nicht umzusetzen gehen. Das ist nun mal so. Natürlich sind die Bauherren erst mal nicht begeistert. Aber wenn man das ordentlich begründen kann und dann auch konstruktive Lösungen anbietet, gehen die Bauherren in der Regel mit.

    Brandschutzdienststellen:
    1. Brandschutzdienststellen, die Wünsch Dir was im Genehmigungsverfahren spielen. Auch ohne Rechtsgrundlage oder als Gegenteil zu geltendem Baurecht. Diese Wünsche werden dann in der Baugenehmigung als Auflage geschrieben. Super! Wenn die Auflage drin steht kann man (in Bayern) keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern muss gegen den Bescheid klagen. Das dauert mal so drei bis fünf Jahre. Solange baut man halt nicht. Also werden die Auflagen für sehr viel Geld umgesetzt, nur um den Bau beginnen zu können.
    2. Brandschutzdienststellen, die jeglichen Fortschritt oder Ingenieurmethoden grundsätzlich ablehnen oder gar nicht beurteilen können. Neumodisches Teufelszeug, haben wir noch nie gemacht..

    Ich hatte mal einen Fall, da hat mir die Brandschutzdienststelle doch ernsthaft erklärt, dass das Anleitern eines Gebäudes nicht möglich ist, wen das Hubrettungsgerät nicht exakt 90° (Anleitern war über die Fahrzeuglängsachse vorgesehen) zur Fassade steht. Das Fahrzeug wäre ca. 3 bis 5° schräg gestanden! Und bei starkem Schneefall kann man möglicherweise erst gar nicht (rechtzeitig) zum Brandeinsatz kommen, weil die Stadt zu wenig Personal hätte um die Straßen frei zu räumen hier blieb man die schriftliche Aussage schuldig!

    Schön war auch der Fall, als angeblich eine Brandschutzdienststelle dem Bauamt gegenüber erklärte, dass sie nicht sicherstellen könne unter der Woche überhaupt auszurücken. Deswegen wurde ein dritter! baulicher Rettungsweg aus einem zweigeschossigen (EG / OG) Kindergarten gefordert. Der schriftliche Nachweis dieser Aussage wurde aber bis heute nicht geliefert. Die beteiligten Stellen werden wohl wissen, warum. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
    Die Aufzählungen könnte man noch weiter fortführen.
    Es gibt also auf jeder Seite der beteiligten Stellen das ein oder andere Problem
    Grundsätzlich muss ich aber aus meiner Erfahrung sagen, dass in weit mehr als 99,8% meiner Bauvorhaben reibungslos und auf einer fachlichen Ebene zu einer für alle Seiten tragfähigen Lösung gekommen ist. Egal ob Neubau oder Bestandsbau. Und ich habe in der großen Mehrzahl auch sehr kooperative und fachlich kompetente Brandschutzdienststellen und Genehmigungsbehörden kennen gelernt, mit denen ich auch sehr gerne zusammenarbeite.

    Der Film ist schon sehr einseitig dargestellt und enthält auch einige Aussagen, die ich für gewagt halte.
    Wenn es aber wieder einen Brand mit möglicherweise mehreren Toten gibt, egal in welchem Gebäude, sind es wahrscheinlich die gleichen Journalisten die sofort mit folgender Schlagzeile bereits stehen:
    Ist der Brandschutz in unsrem Land ausriechend? Wurde der Brandschutz nicht genug kontrolliert und wer ist dafür verantwortlich?

    Es kommt also immer darauf an, welche Botschaft ich wie und wem transportieren will.

    So ist z. B. der Brandschutzatlas nur eine Hilfe für die bauliche Umsetzung. Die baulichen Ausführungen werden in (Brand-)Prüfungen ermittelt und nicht im Brandschutzatlas vorgeschrieben. Wie (sinnvoll) die Prüfgrundlagen zu bewerten sind, überlasse ich jedem selbst. Diese werden aber in Prüfvorschriften festgelegt. Ratet mal, wer die Prüfvorschriften (mit-) verfasst?
    Weiterhin sind die brandschutztechnischen Vorschriften nicht nur für die Feuerwehr oder deren Aufgabenerfüllung da. Die Brandschutzvorschriften sind dazu da, dass der Brand auf einen definierten Bereich begrenzt wird und dass die (Selbst)Rettung von Personen und Tieren möglich ist, ebenso wie die wirksamen Löscharbeiten. Bei Sonderbauten wird sogar von einer ausschließlichen Selbstrettung ausgegangen. Ohne Feuerwehr! Bei Sonderbauten wird unterstellt, dass die Personen bereits beim Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude selbst verlassen haben.
    Geht natürlich nicht bei Alten-, Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Dafür gibt es auch ganz andere organisatorische und bauliche Maßnahmen, die umzusetzen sind.
    Weiterhin sollte man auch nicht vergessen, dass die Fluchtwege auch gleichzeitig die Rettungswege und die Angriffswege der Feuerwehr sind.

    Außerdem: Wer Wurst und Normen mag, sollte besser nicht wissen, wie sie gemacht werden.

    Es gab auch schon Anrufe von Firmenvertretern, die mir erklärten, wenn ich Ihre Normen (was an sich schon eine geile Aussage ist) nicht einhalte, würde ich mich strafbar machen. Auch sehr schön. Den rechtlichen Unterschied zwischen Gesetz, eingeführten technischen Baubestimmungen, Vorschriften, Verwaltungsvorschriften und DIN Normen konnte mir der Betreffende aber dann doch nicht erklären.

    Fakt ist: Brandschutz kostet Geld und Brandschutz ist wichtig. Er muss aber mit Sachverstand betrieben werden. Sonst wird es nicht akzeptiert und als unnötiger Kostentreiber betrachtet.

    Wenn kompetente Brandschutzplaner rechtzeitig mit in die Planungen miteinbezogen werden, kann man den Brandschutz sehr gut im Gebäude mit unterbringen. Und das zu annehmbaren Kosten und manchmal auch ohne, das man ihn sieht. Das freut dann besonders die Künstler unter den Architekten.

    Und ja: Es gibt auch baurechtliche Vorschriften, die man nicht unbedingt nachvollziehen kann.

    Sehr ärgerlich ist es manchmal auch, dass es aus brandschutztechnischer Sicht keine Probleme gibt und dann der Arbeitsschutz ums Eck kommt und dann Vorschriften auf den Tisch legt und umsetzen will, die auch schon mal völlig sinnfrei sind. Aber auch diese Diskussion würde den Rahmen hier sprengen. Denn auch Arbeitsschutz sollte mit gesundem Menschenverstand betrieben werden und nicht nur die Vorschriftenerfüllung sein, die Buchstabengetreu umgesetzt wird.

    Es bleibt ein spannendes Thema.

    Rainer Endres


    *wie immer nur meine Meinung*
    Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
    Art 5 GG gilt auch für FM (SB)

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     22.04.2017 15:37 Rain7er 7E., Markt Eisenheim
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