Rubrik | Einsatz |
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Thema | Zu wenig Löschwasser für Feuerwehren #
| 39 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 828682 |
Datum | 24.03.2017 15:33 MSG-Nr: [ 828682 ] | 1796 x gelesen |
Infos: | 22.03.17 weiterer Einsatzbericht: Brand eines Einfamilienhauses 22.03.17 Einsatzbericht: Brand eines Einfamilienhauses
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Brandschutzgesetz
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Feuerwehrgesetz
Bremisches Hilfeleistungsgesetz
Brandschutzgesetz
1. Schnellangriffseinrichtung zur schnellen Wasserabgabe
2. Sachsen
Moin,
Geschrieben von Roland K.Was ich damit sagen will, es ist auch die Aufgabe des Kommandanten sich ein Bild über die örtliche Löschwasserversorgung zu machen. [...] Wenn ja hat er seinen Job nicht richtig gemacht, weil er die Löschwasserversorgung nicht selbst überprüft hat.
Im Einsatzfall bei der Erkundung stimmt dies ggf. Generell, in Form einer Art Aufsichtsinstanz wie Du es hier beschreibst, ist das nicht zutreffend.
Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung, und dazu gehört eben auch die Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser, obliegt gemäß den meisten Landesbrandschutzgesetzen den Gemeinden und nicht der Feuerwehr oder einzelnen Feuerwehrfunktionsträgern.
Siehe bspw. hier :
BrSchG SH
§ 2, Aufgaben der Gemeinden,
Die Gemeinden haben [...] für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
NBrandSchG
§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden
(1) [...] 3 Dazu haben sie insbesondere [...] für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen,
BHKG NRW
§ 3 Aufgaben der Gemeinden
[...] (2) Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher.
FwG BW
§ 3Aufgaben der Gemeinden
(1) [...] Sie hat insbesondere [...] für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten [...] zu sorgen
BremHilfeG
§6 Aufgaben der Stadtgemeinden
(4)[...] Die Stadtgemeinden stellen eine ausreichende Löschwasserversorgung [...] sicher
BrSchG SA
§2 Aufgaben der Gemeinden
[...](2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere [...] für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen;
etc.
Ich stelle mir übrigens gerade für Hamburg vor, in dessen Brandschutzgesetz nichts zur Verantwortlichkeit für die Löschwasserversorgung, wohl aber zu den direkten Aufgaben der Feuerwehr steht, wie unser Amtsleiter sich persönlich ein Bild von jedem Hamburger Unterflurhydrant macht... ;-)
Gibt es bei Euch ggf. kommunale Regelungen, die die Gemeindeaufgabe tw. delegieren oder wieso bist Du der Meinung, dass ein Feuerwehrangehöriger hier in der Verantwortung wäre?
Beste Grüße
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