Geschrieben von Bernhard D.Das Argument, dass wer bis 67 Jahre berufstätig ist bzw. sein kann auch Diienst in der Einsatzabteilung leisten kann/soll/darf, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch. Gerade im Handwerk wird immer noch munter diskutiert, ob und wie die Altersgruppe überhaupt noch eingesetzt werden kann, die durch den späteren Renteneintritt auf die Baustellen geschickt wird. Und auch das ist eine Parallele zum Feuerwehreinsatzdienst.
Man kann natürlich argumentieren, dass gerade die Leute prädestiniert dafür sind, die Hintergrundtätigkeiten in Werkstätten, Logistik, Funkbüdchen etc. zu übernehmen, nur muss man dann auch so ehrlich sein zu überlegen, wieviele Personen man damit sinnvoll beschäftigen kann, und wieviele Feuerwehrstandorte davon schlicht und einfach überhaupt nicht betroffen sind. Für den Rentner, der die Kaffeemaschine in der TSA-Garage bedient, braucht man kein Gesetz.
Ich bleibe dabei, Würfelspielchen mit der Altersgrenze bringen für die Tagesalarmstärken überhaupt nichts. Es hat ja schon alleine einen gewissen Humor wenn man die längere Einsatztauglichkeit ausdrücklich damit begründet, dass die Leute ja auch länger arbeiten können/sollen. Denn machen sie das wirklich, steht ein Großteil genau deswegen in den personalschwachen Zeiten auch weiter nicht zur Verfügung. Und machen sie das nicht, sind dafür womöglich auch wieder Gründe gegeben, die ihre Einsatztauglichkeit auch tangieren.
Allerdings ist das Heraufsetzen von Altersgrenzen natürlich die simpelste "Lösung" für die Politik und auch die Interessenvertretungen, um zu zeigen dass man wenigstens versucht die Probleme anzugehen. Deshalb wird das wohl weiterhin immer mal wieder reihum in den Ländern kommen. In RLP gibt es auch schon wieder Überlegungen, auf 67 als Höchstgrenze zu gehen. Vor Jahren war es mal 60 Jahre, dann durften die Leute aus eigenem Antrieb heraus bis 63. Dann sollten sie bis 63, durften aber ab 60 jederzeit durch einfache einseitige Willenserklärung aufhören. Dann hat man noch die Möglichkeit aufgenommen, dass Angehörige der Altersabteilungen "mit Zustimmung des Bürgermeisters, die jederzeit widerruflich ist, an Übungen teilnehmen und im Einzelfall zu Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen, körperlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen oder durch angemessene Vorkehrungen ein entsprechender Ausgleich erreicht werden kann". Da hat man schon dreimal an der Altersgrenze herumgedoktort, und die Auswirkungen in der Praxis sind nahezu gleich 0. Und sie werden es auch mit einer 4., 5. und wasweißichwievielten Änderung sein. Über die Sinnhaftigkeit des angestrebten Volkssturms braucht man eigentlich gar nicht zu diskutieren, wenn man im ganzen Land die Leute, die mit dem entsprechend hohen Alter noch auf ansonsten personalkritischen Funktionen Einsätze fahren, ohne Strichliste erfassen kann.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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