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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vereinsmitgliedschaft JF | 18 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 829645 | ||
Datum | 27.04.2017 16:00 MSG-Nr: [ 829645 ] | 1379 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Marcel D. und besserer Versicherungsschutz. welchen besserenVersicherungsschutz gegenüber den üblichen Schutz durch die " Unfallkasse Hessen " würde eine Vereinsversicherung leisten ? Siehe hierzu z.B.: " Versicherte Personen [..] Mitglieder der Kinderfeuerwehren ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, Mitglieder der Jugendfeuerwehr ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, [...] Der Unfallschutz umfasst nicht nur die Gruppenstunden selbst, sondern auch die Teilnahme an Ausflügen und anderen spielerischen Freizeitaktivitäten, solange eine Veranstaltung der Kinderfeuerwehr vom Verantwortlichenangesetzt ist. Und auch die Wege, die mit diesen offiziellen Veranstaltungen verbunden sind, stehen unter dem Schutz der Unfallkasse Hessen. " Können Kinder und Jugendliche eigentlich Mitglieder im FW-Verein sein, ihre Erziehungsberechtigten oder nur mit deren Einverständnis ? Und wenn die Erziehungsberechtigten die Vereinsmitgliedschaft ablehnen, darf man dann noch in der JF bleiben ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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