Geschrieben von Darre H.Muss in solchem Fall sogar zwingend notwendig in die Satzung. Denn für den Verein handeln (also hier explizid Vereins-Geld für JF-Dinge ausgeben) darf auschließlich ein nach außen vertretungsberechtigter.
Im allgemeinen ist das (alleine) der Vorstand, wenn man von dieser Regel abweichen will (also auch der JF-Wart darf Vereins-Geld vom JF-Vereinskomto eigenmächtig verwenden), darf man dass nur dann, wenn es auch so in der Satzung steht.
Kann man in Satzung sogar wirklich sehr schön regeln mit dem Einsetzen von sogg. "besonderen Vertretern" nach §30 BGB.
Hmm. Jetzt nicht bürokratischer werden als es notwendig ist. Ich bin in mehreren Vereinen aktiv. Keiner kennt eine solche Regelung in der Satzung, und in allen Vereinen gibt nicht nur der BGB-Vorstand Geld aus. Dafür beschließt der Vorstand nämlich Budgets (Jahres- bzw. Projektbudgets) und die projektverantwortlichen reichen dann die Quittungen ein bzw. der Kassier/Schatzmeister bzw. ein beauftragter überweist dann den Rechnungsbetrag oder es gibt offizielle Barkassen. Die Projektvertanwortlichen sind teilweise nicht mal Mitglied im Vorstand.Geschrieben von Darre H.
Geschrieben von Simon S."Stimmrechte werden per Satzung eingeräumt. IN der Regel ist das aktive Wahlrecht ab 16 und das passive Wahlrecht ab 18 gegeben."
Wenn die Satzung Bestimmungen zum Stimmrecht minderjähriger enthält, dann ist ja gut.
Da geht's mir aber wie dir, Simon, nämlich Satzungen, die auch daran denken, sind mir nicht bekannt.
Deine Regel aktiv/passiv=16/18 Jahre gilt zwar in vielen Fällen bei Kommunalwahlen, hat aber mit Vereinen nix zu tun.
Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt: Ich kenne ausschließlich Vereine, welche die Stimmrechtsfrage geklärt haben. Und in den Satzungen ist eben meist das Stimmrecht 16/18 geregelt.
Vielleicht liegt es an unserem Amtsgericht, dass es bei uns die meisten Vereine drin haben (die prüfen Satzungen vorab und geben Tipps zu solchen Themen)
Gruß
Simon
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