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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 830215 | ||
Datum | 17.05.2017 16:46 MSG-Nr: [ 830215 ] | 1587 x gelesen | ||
... die G26 ist ja eine Untersuchung aus der "gewerblichen Arbeitswelt" und per ArbMedVV geregelt. Die ArbMedVV gilt streng für die ehrenamtliche nicht, die G26 wird jedoch "ersatzweise" herangezogen (per Beschluss). Im "betrieblichen Arbeitsschutz" gilt ja ganz platt: "MA kommt gesund zur Arbeit, und geht gesund wieder nach Hause". Daraus leitet sich theoretisch ab das festgestellt werden muss, ob die Tätigkeit denn dem MA geschadet hat. ABER: Ich habe es noch nicht gehört das eine "Abschließende Untersuchung" durchgeführt wurde, auch nicht im gewerblichen Bereich. Grüße Olli | ||||
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