Ääähm, wo ist das Problem ?
Dass Feuerwehrfahrzeuge rot sind bzw. sein müssen, sollte als bekannt vorausgesetzt werden.
Wobei mir bisher sehr wenige Probleme wegen eines falschen Rottones bekannt geworden sind.
Und dass jegliche Fahrzeuge, die umgebaut und anders ausgestattet werden, neu abgenommen werden müssen ("Eintragen was nicht original ist"), sollte eigentlich auch bekannt sein.
Mich erschreckt eigentlich eher, dass das in der vorliegenden Situation nicht bekannt gewesen sein soll.
Hat man, da es sich ja offensichtlich zulassungsmäßig noch um einen PKW oder Kombi gehandelt hat, die ganzen Jahre auf die Steuerbefreiung verzichtet ?
Hat sich niemand darüber Gedanken gemacht, dass es gleichbedeutend mit einem zivilen Fahrzeug ist, auf das einfach jemand eine Sondersignalanlage aufgebaut hat ?
Bei einem privaten Halter wären doch bestimmt, sagen wir mal, Bedenken gekommen ?
Am schlimmsten ist aber, dass das Fahrzeug jahrelang durch die Hauptuntersuchung gekommen ist, ohne dass jemandem die falschen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere aufgefallen sind.
Aber bei unserem Schlauchwagen fiel es dem TÜV auch erst nach 26 Jahren auf, dass die Anhängekupplung nicht eingetragen war. Da könnte man jetzt eher eine Diskussion über die Qualität von Prüforganisationen und deren Untersuchungen vom Zaun brechen...
Grüße an alle
Martin
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