Geschrieben von Martin S.Am schlimmsten ist aber, dass das Fahrzeug jahrelang durch die Hauptuntersuchung gekommen ist, ohne dass jemandem die falschen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere aufgefallen sind
Möglicherweise gibt es da ganz einfach unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften. Um SoSi haben zu dürfen muss es ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr sein. Wenn es das offensichtlich ist (Fahrzeughalter, Beschriftung,...) ist erstmal alles gut. Durch den Einbau eines Funkgeräts erlischt ja auch nicht gleich die Betriebserlaubnis.
Wenn nun die Verwaltungsbehörde die Vorschriften dahingehend auslegt, dass nur ein SoKfz ein Einsatzfahrzeug sein kann, dann hat das für den Prüfer bei der HU erstmal keine Relevanz.
Es stellt sich vielmehr die Frage, wie die Verwaltungsbehörde z. B. zu den alten KatS MTW/HKTW des SanD gestanden hat. Die waren nämlich auch ganz normal als PKW (-Kombi, IIRC) beschrieben und hatten neben dem SoSi sogar noch die "Rotkreuz-Leuchte"...
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