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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA zur Vegetationsbrandbekämpfung | 58 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 831897 | ||
Datum | 20.07.2017 15:03 MSG-Nr: [ 831897 ] | 4075 x gelesen | ||
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Bei uns ist man vor Jahren hingegangen und hat für alle Einsätze das Tragen der Schutzbekleidung HUPF 1 angeordnet. Es gibt zwar noch Altbestände aber diese darf nur noch im Übungsdienst getragen werden bzw. auf gesonderte Anweisung was meines Wissens noch nie passiert ist. Was ich SEHR unglücklich finden. Zuvor konnten wir z.B. beim Flächenbrand oder beim VU die "dünnen" Sachen anziehen was einen enormen Unterschied macht. Nun ist es halt so dass man sogar an relativ frischen Tagen sehr schnell komplett durchgeschwitzt ist. Das finde ich nicht Zielführend und Zweckmäßig. Aber es findet kein Gehör........ Es müsste eine Vorschrift geben die dies Ausrdücklich regelt. | ||||
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