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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Probezeitverkürzung gD | 15 Beiträge | ||
Autor | Paul8 K.8, Köln / | 832216 | ||
Datum | 27.07.2017 19:00 MSG-Nr: [ 832216 ] | 4025 x gelesen | ||
Hallo, Ich bin Beamter gD und frage mich, ob es möglich ist die Probezeit zu verkürzen. Gefunden habe ich in der Laufbahnverordnung nun folgendes: "(3) Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer nebenberuflichen Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr können auf Antrag bis zur Hälfte auf die Probezeit angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen haben und nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wurden." Ich bin aktiv in der ff, habe jedoch dort nur einen F3. Vermutlich lässt sich dann oben genannte Klausel nicht anwenden, oder? Gibt es überhaupt eine reelle Chamce, dass die Probezeit verkürzt wird? Oder ist das einfach nur eine Option, die selten bis gar nicht zum Tragen kommt? Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen. Gruß Paul | ||||
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