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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrkran - war: Einsätze auf die man verzichten kann ... :-( | 83 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 832996 | ||
Datum | 22.08.2017 07:41 MSG-Nr: [ 832996 ] | 2997 x gelesen | ||
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Hallo Thomas In Bayern hat der Kreisbrandrat in der Regel einen Dienst-PKW (z.T. gar nicht so klein z.B. Audi A6, Q5, BMW X3, X5 Tbc.) der komplett als Sonder-Kfz ausgestattet ist. Also mit Licht, Orgel und Funk und diversen anderen Kleinigkeiten, sprich er entspricht zumindest einem bayrischen KdoW oder anderweitigem ELW. Abnehmbares Blaulicht mit Hörnle, auf Privatfahrzeug dürfen bei uns in Bayern die sonstigen besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehr haben ( Kreisbrandinspektor und Kreisbrandmeister), wobei diese aber genehmigt und eingetragen werden müssen. Auch ein (früher) FUG 13 Festeinbau war früher erlaubt. Dürfte im Zeitalter des Digitalfunks immer noch so sein. Ob man so was braucht und in Anspruch nehmen muss, kann jeder für sich selbst entscheiden. mkg WErner | ||||
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