Hallo Matthias,
in unserer Feuerwehr halten wir es so, dass prinzipiell für den Maschinistenkurs Leute mit FEK C oder CE bevorzugt werden, prinzipiell aber jeder, der den Kurs machen will, ihn auch machen darf.
Bei uns findet der Kurs auf Landkreisebene statt, und so entstehen der Gemeinde außer den (recht geringen) Lehrgangsgebühren und zweimal Mittagessen keine weiteren Kosten (Lohnausfall oder so ist nicht, da abends und am Samstag).
Hat auch ein bisschen was mit der Motivation der Mannschaft zu tun.
Junge Kameraden empfinden es häufig als Belohnung, wenn sie auf einen Lehrgang gehen dürfen.
Das halten wir übrigens mit allen Lehrgängen auf Landkreisebene so. Wer will, darf sie machen, natürlich soweit wir bei entsprechender Voranmeldung auch Plätze zugeteilt bekommen. Und soweit es intern keine anderen Prioritäten gibt (eben Führerschein oder Voraussetzung für ein bestimmtes Amt oder einen weiteren geplanten Lehrgang). Ausnahme Atemschutz, da entsprechende Tauglichkeit Voraussetzung ist.
Weiters sehe ich es so.
Wir haben ja mittlerweile auf jedem Fahrzeug motorbetriebene Geräte dabei. Stromerzeuger, Überdrucklüfter, evtl. Hydraulikaggregate mit Benzinmotor, die gute alte Tragkraftspritze, etc.
Früher war es mal so angedacht, dass im Falle eines Falles z.B. auf dem alten LF8 oder LF16TS bei gleichzeitigem Einsatz der Pumpen der Melder der Maschinist für die TS8 hätte sein sollen und der Maschinist des Fahrzeugs wäre Maschinist der Vor- oder Einbaupumpe gewesen.
Kann doch dann mal nicht schaden, wenn der Melder auch ausgebildeter Maschinist ist. Führerschein hin oder her.
Analog hierzu sehe ich die heutigen motorbetriebenen Geräte, die ja auch mal im abgesetzten Betrieb benutzt werden.
Was ist wenn wir mit dem Logistikfahrzeug entsprechendes Material (z.B. Schlauchmaterial und TS8 für die lange Schlauchstrecke) nachliefern. Brauche ich da keinen Maschinisten für die TS8?!
Oder nehme ich nach Absetzen des Geräts das Logistikfahrzeug außer Betrieb, weil der Fahrer des Logistikfahrzeugs zugleich der TS8-Maschinist ist?
Maschinisten werden im Zuge Ihrer Ausbildung auch hinsichtlich Rechte und Pflichten gemäß STVO beim Bewegen von Feuerwehrfahrzeugen geschult.
Unabhängig davon ob Fahrzeug mit Pumpe oder nicht, schadet es dem Einsatzfahrer eines ELW oder MZF wenn er von Sonder- und Wegerecht schon mal was gehört hat?
Im Falle eines Unfalles hat zumindest der Verantwortliche schon mal die Pflicht weg, dass er nachweisen muss, dass der Fahrer im Thema Sonderrechtsfahrten unterwiesen war. Mit Maschinistenkurs ist er das automatisch.
Muss der Fahrer eines solchen Fahrzeuges nicht auch die Pflichten des Maschinisten nach FWDV hinsichtlich Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft wahrnehmen, wenn das Fahrzeug wieder eingerückt ist?
Schadet doch nicht, wenn er auch schon mal was davon gehört hat.
Wenn es wie bei uns, die Möglichkeit gibt, den Maschinistenlehrgang unter den eingangs genannten Bedingungen zu machen, dann sollte man soweit es geht auch die Angebote wahrnehmen, auch wenn nicht gleich jeder die große Kiste fahren darf.
Ein wenig mehr an Ausbildung ist selten von Nachteil, Zuwenig dagegen sehr schnell.
Und ich halte recht wenig von diesen "Schnellbleicheausbildungen", sprich man unterweist seine Jungs mal so schnell nebenbei in der Bedienung von diesem und jenem.
mkg
WErner
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