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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Maschinist nur mit LKW Führerschein | 29 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 833047 | ||
Datum | 23.08.2017 18:20 MSG-Nr: [ 833047 ] | 2024 x gelesen | ||
Geschrieben von werner n. Hat sich anscheinend bis dato immer/meist von den Teilnehmern mit den Arbeitgebern durch Urlaub oder Freischichten regeln lassen. Das heißt aber, daß Verdienstausfall gezahlt werden würde wenn jemand den Lehrgang Abends oder am Wochenende besucht und normalerweise hätte arbeiten müssen? Ist ja eine durchaus interessante Frage, denn Urlaub bzw. Überstunden um für eine Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr Zeit zu haben, kann man wohl nicht als selbstverständlich bezeichnen guten Gewissens. | ||||
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