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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Harburg im Cyclassics-Streik # | 25 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 833058 | ||
Datum | 24.08.2017 09:56 MSG-Nr: [ 833058 ] | 3186 x gelesen | ||
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Geschrieben von Roland K. Grundsätzlich ist es versicherungstechnisch nicht abgedeckt wenn die Feuerwehren Absperrdienste verrichten. Ich halte überhaupt nichts davon, eine Aktion, die nicht in die Zuständigkeit der Feuerwehr fällt, als Übung getarnt doch irgendwie in den Dienstplan zu drücken. Ich könnte mir vorstellen, dass der Versicherungsträger bei diesem offensichtlichen Missbrauch ebenfalls "not amused" ist. Wenn es für euch alle okay ist, für eine Mahlzeit und einen Gutschein für Getränke die Arbeit für den Veranstalter zu machen, ist dagegen nichts einzuwenden. Es muss aber nicht unter dem Mäntelchen der Feuerwehr sein. Man kann genau so gut mit neutraler Warnkleidung arbeiten, für eine Versicherung der Helfer hat der Veranstalter zu sorgen. | ||||
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