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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg833060
Datum24.08.2017 10:26      MSG-Nr: [ 833060 ]13718 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Die aktuelle Förderliste findest du hier.

    Interessant im Vergleich mit der VwV-Z-Feu Anlage BaWü, für diese ist aber für 2018 eine Neufassung vorgesehen, die Pauschal- und Festbetragförderung soll erhalten bleiben.

    Gleich geblieben ist, dass reine LF (10 oder 20) LEIDER nicht gefördert werden, LF-KatS nur für Landkreise

    Bezüglich Löschfahrzeuge, vielfach wurden /werden TSF, TLF 8/18, TLF 16/25, LF 8, LF 16, ältere LF 8/6 durch ein bis zwei MLF 8 -scheint sich in RLP einer gewissen Beliebtheit zu erfreuen ?!- ersetzt. Und am pfälzer Hardtrand mit ihren Mischgebieten Weinberge/Wald wurden/werden etliche TSF-W mit Allradantrieb beschafft.

    Anfangs waren geförderte KdoW auch auf B4 beschränkt, die kann man heute überall beschaffen.

    und werden dann " Florian yÜber den Quatsch, dass der RW1 (früher in jeder Gemeindewehr vorzuhalten) durch einen Kreis-RW und die örtlichen HLF10 ausreichend zu ersetzen wäre

    So weit ich das für den Pfälzer Landesteil überblicke wurden/werden viele HLF-10 als RW-1 Ersatz beschafft -oft stand zudem die Ersatzbeschaffung eines LKöschfahrzeuges an, die zusätzliche/weitere THL-Ausstattung wird auf ihrend welchen MZFen bzw. GW-L, GW-Dekon etc. mitgeführt und vielfach hört man, dass man die noch vorhandenen RWs bis zu ihren Zusammenbruch gefahren werden.

    Was das eine mit dem anderen zu tun hat, würde mich mal interessieren. Wenn zwei Kommunen zu einer zusammengefasst werden, wird von der Fahrzeugausstattung der FW kaum was wegfallen.

    was du da als unbedarfter Zuhörer z.B. bei " Tag der offenen Türen " von FW-Angehörigen alles zu hören bekommts: Jetzt müssen wir eine DLK/ELW/MZF/TLF abgeben oder beschaffen, die anderen kriegen jetzt aber...., wir wollen/brauchen, abber...., usw.
    Allerdings ist auch zu hören, dass dieaktuellen Zusammenschlüße zu größeren Verbandsgemeinden von den FW-Angehörigen meist positiv aufgenommen wird.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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