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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Themaautom. Evakuierungsdurchsagen in öffentl. Objekten §§ verbindl.???11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen833632
Datum12.09.2017 03:39      MSG-Nr: [ 833632 ]2722 x gelesen

Eine Frage an jene die sich mit VB / Baurecht auskennen:

Die automatischen Durchsagen welche in manchen Objekten mit Publikumsverkehr (Einkaufszentren u.a.) zum Verlassen auffordern, wenn die BMA einläuft - in wie fern sind diese für die anwesenden Personen bindend?

Kommt hier das Hausrecht in Frage? Falls das Baurecht hierzu etwas bestimmt, so wäre das eines beliebigen Bundeslandes als Beispiel interessant.

Zum Hintergrund:
Jüngst war ich Zeuge einer solchen automatischen Durchsage i.V.m. ausgelöster BMA, in einem Objekt dass Einzelhandel, Büros, Arztpraxen und eine Discothek beherbergt. Es war in der Nacht und die Disco in Betrieb. Doch niemand machte Anstalten die Discothek zu räumen. Die Security am Eingang ging ihrem Betrieb seelenruhig nach (gegenwärtig begehrte niemand Einlass).

Danke, Sebastian

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 03.11.2011 12:53 Jürg7en 7M., Weinstadt Evakuierungsanlage - was ist das?
 12.09.2017 03:39 Seba7sti7an 7B., Erfurt
 12.09.2017 13:40 Volk7er 7C., Trier
 12.09.2017 14:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 12.09.2017 14:23 Volk7er 7C., Trier
 12.09.2017 17:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 12.09.2017 18:52 Volk7er 7C., Trier
 12.09.2017 19:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 12.09.2017 20:16 Volk7er 7C., Trier
 12.09.2017 21:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.09.2017 08:50 Thom7as 7H., Dornstadt
 13.09.2017 11:05 Hara7ld 7S., Köln

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