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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | autom. Evakuierungsdurchsagen in öffentl. Objekten §§ verbindl.??? | 11 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 833632 | ||
Datum | 12.09.2017 03:39 MSG-Nr: [ 833632 ] | 2756 x gelesen | ||
Eine Frage an jene die sich mit VB / Baurecht auskennen: Die automatischen Durchsagen welche in manchen Objekten mit Publikumsverkehr (Einkaufszentren u.a.) zum Verlassen auffordern, wenn die BMA einläuft - in wie fern sind diese für die anwesenden Personen bindend? Kommt hier das Hausrecht in Frage? Falls das Baurecht hierzu etwas bestimmt, so wäre das eines beliebigen Bundeslandes als Beispiel interessant. Zum Hintergrund: Jüngst war ich Zeuge einer solchen automatischen Durchsage i.V.m. ausgelöster BMA, in einem Objekt dass Einzelhandel, Büros, Arztpraxen und eine Discothek beherbergt. Es war in der Nacht und die Disco in Betrieb. Doch niemand machte Anstalten die Discothek zu räumen. Die Security am Eingang ging ihrem Betrieb seelenruhig nach (gegenwärtig begehrte niemand Einlass). Danke, Sebastian | ||||
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