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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | autom. Evakuierungsdurchsagen in öffentl. Objekten §§ verbindl.??? | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833658 | ||
Datum | 12.09.2017 14:14 MSG-Nr: [ 833658 ] | 1396 x gelesen | ||
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht, also nicht mal im Ansatz. Als Gast oder als Kunde habe ich mich selbstverständlich an die Vorgaben und Anweisungen vom "Eigentümer" zu halten, dabei spielt es doch überhaupt keine Rolle ob er Mittag´s schließen möchte oder sein Gebäude räumt weil es brennt. Ob ihm die Räumung im Rahmen eines Notfallplanes von der Stadt(FW/Versicherung/Zentrale oder wem auch immer vorgegeben wurde spielt überhaupt keine Rolle. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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