Geschrieben von Thomas M.Als Gast oder als Kunde habe ich mich selbstverständlich an die Vorgaben und Anweisungen vom "Eigentümer" zu halten, dabei spielt es doch überhaupt keine Rolle ob er Mittag´s schließen möchte oder sein Gebäude räumt weil es brennt.
Wenn der Eigentümer (eher: Besitzer) bzw. sein Beauftragter eine solche Weisung erteilt, ist sie wohl in aller Regel zu befolgen. Spannend ist aber die Frage, ob eine automatisch generierte Durchsage einer Brandmeldeanlage wirklich dem Berechtigten im Sinne z.B. des §123 StGB zuzuordnen ist. Zumal, wenn anwesendes Personal des Berechtigten keinerlei Anstalten macht, diese Durchsage auch nur ansatzweise selbst um- bzw. durchzusetzen.
Noch spannender wird es, wenn es sich dabei um tatsächlich öffentliche Gebäude (Behördengebäude, Bahnhöfe usw) handelt, da hat das Hausrecht ja noch etwas engere Grenzen.
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