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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 833791 | ||
Datum | 19.09.2017 11:17 MSG-Nr: [ 833791 ] | 6021 x gelesen | ||
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Moin, ich habe noch eine andere Frage zur DGUV Information 203-032, bzw. bin reichlich verwirrt: Dort wird unter 5.2.2.2 ausgeführt, dass IT-Systeme nur durch eine Fachkraft und mit Schutzerdung errichtet werden dürfen. Ich hatte das bislang aber so verstanden, dass IT-Netze mit Isolationswächter und bei Beachtung der maximalen Leitungslänge eben gerade ohne Erdung und auch von eingewiesenen Laien eingerichtet werden dürfen. So werden einem ja auch die neuen Stromerzeuger mit IT/TN-Umschaltung verkauft: Gebäudeeinspeisung im TN-Betrieb mit Anschluss an Gebäudeerdung. Einsatzstellenbetrieb im IT-Betrieb ohne Erdung mit Iso-Überwachung als Personen-Schutzmaßnahme. Dabei ist dann die Leitungslänge bei Verwendung von DIN-Leitungen (2,5) auf 1 x 100m oder 50 m je Steckdose beschränkt (wg. des Schleifenwiderstandes, wie ich in einem älteren sehr anschaulichen Beitrag hier im Forum gelernt habe). Oder bringe ich da etwas ganz Grundsätzliches durcheinander? Viele Grüße von der Ostsee Rainer | ||||
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