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Thema | Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen | 40 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 834349 |
Datum | 13.10.2017 14:25 MSG-Nr: [ 834349 ] | 3575 x gelesen |
Infos: | 09.10.17 Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland - SkAufG
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So, genug des Herumratens....
Hier die Antwort eines Fire Chief eines großen US-Standortes in Deutschland. Ich denke mal, er müsste am Besten wissen wie seine Rechtslage ist - oder ? Ich habe ihn gefragt, ob ich seine Antwort hier veröffentlichen darf. Bisher hat er diesem Ansinnen nicht widersprochen, so dass ich seine inhaltliche Antwort - derzeit seine Zustimmung unterstellend - hier hineinsetze:
(Zitat Anfang)
Hier die Informationen zu den Sonderrechten:
Die US-Feuerwehren werden momentan offiziell nur als Selbsthilfekräfte der
Streitkräfte angesehen! Wie du schon festgestellt hast dürfen wir innerhalb
unseres Übungsplatzes die Sonderrechte nutzen. Da wir aber besondere
Ausrüstungsgegenstände haben, sind wir Teilnehmer im BOS-Funk. Werden wir
außerhalb des Truppenübungsplatzes tätig wird die Nutzung der Sonderrechte
kompliziert. Sind wir im Rahmen des Nato-Truppenstatuses tätig um
unmittelbare Gefahr der Entsendestaaten abzuwenden, duerfen wir Sonderrechte
in Anspruch nehmen. Alles andere ist Graubereich, da wir auch ja von der ILS
Regensburg als First Responder zur Unterstuetzung taetig werden....
(Zitat Ende)
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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