Hallo zusammen,
meine heutige Frage richtet sich lediglich um das persönliche WISSEN und keine ANWENDUNG, also bitte lediglich um fundierte Antworten und keinen Shitstorm oder "ich würd´s lassen"-Beiträge, vielen Dank im Voraus!
Es geht um den "rechtfertigenden Notstand / Notkompetenz" eines hauptamtlichen Rettungssanitäter´s außerhalb seines Dienstes, jedoch im Feuerwehreinsatz! Ich habe leider keine direkten Antworten meiner Internetrecherche entnehmen können. Diesem ist erlaubt, im Zuge seiner Notkempetenz sofern alle minderinvasiven Maßnahmen keinen Erfolg versprachen und der alarmierte RD nach Rückfrage bei der ILS eine längere Anfahrt hat, diese durchzuführen. Dass er einen i.v-Zugang legen kann ist soweit klar, zb. für eine Volumengabe mittels Ringer aber inwieweit darf er Medikamente verabreichen? (ich wiederhole mich gern an diesem Punkt, bitte keine "lass die Finger davon" ... es geht nur um das Wissen). Angenommen nach einer Wohnungsöffnung, findet man einen Patienten mit Hypoglykämie, darf er eine G40 verabreichen? Oder bei einer Reanimation, darf er Suprarenin verabreichen? Mich interessieren insbesondere diese zwei Situationen. In welcher Dosis G40 o. Supra verabreicht werden, ist mir hier sekundär ... mich interessiert nur ob er darf?!
Bitte wirklich nur adäquate Antworten für die Erweiterung meines Wissens ... es ist keine Handlungsempfehlung !!!
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