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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | rechtfertigenden Notstand / Notkompetenz durch RS | 12 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 834480 | ||
Datum | 23.10.2017 16:03 MSG-Nr: [ 834480 ] | 2512 x gelesen | ||
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Hier gilt doch nur: "wer heilt, hat Recht"... Dir wird wohl später keiner einen Strick draus drehen, wenn Du einem Pat. das Leben gerettet hast. Diese Frage dürfte sich jedoch nicht stellen, da in einem Notfallrucksack einer Feuerwehr eher kein G40 und Supra anzutreffen sein dürfte. Das wird schon an der (legalen) Beschaffung scheitern, wodurch die Fragestellung sich wieder erledigt hat... Gruss, Daniel Hecker Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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