Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | rechtfertigenden Notstand / Notkompetenz durch RS | 12 Beiträge |
Autor | Eike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg | 834491 |
Datum | 23.10.2017 22:46 MSG-Nr: [ 834491 ] | 2259 x gelesen |
Infos: | 24.10.17 Recht im RD: `Notkompetenz ´ 24.10.17 FW-Forum: Körperverletzung vs. Notkompetenz (war: Notfallmedizin)
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Wenn die Maßnahme notwendig ist UND es keine weniger invasive Maßnahme gibt UND man sie beherrscht UND das Material dabei hat: Warum sollte man dem Patienten beim Krepieren zusehen?
Klar, diese Konstellation muss erstmal zustande kommen. Aber ich als RS mache die Fortbildungen mit den Notdallsanitätern zusammen, trainiere dabei auch entsprechende Maßnahmen und Kenntnisse und Viggolegen ist mir auch geläufig. Wenn jemals ne entsprechende Situation wäre, würde ich tun was ich kann und notwendig ist. Das ist eine Infusion beim kreislaufstabilen Patienten nicht... wohl aber das Adrenalin i.m. beim anaphylaktischen Schock oder i.v. bei der Reanimation.
G40 habe ich keine Erfahrung mit. Soll sehr viel problematischer sein wenn die Viggo nicht sauber sitzt, als unsere G20. Und bevor letztere drankommt, schmieren wir erstmal Zuckersirup auf die Lippen. Aber wenns nicht anders geht, gehts nicht anders.
Das ist durchaus auch unabhängig von der ETA des RD. Welchen Benefit hat der Patient, wenn ihm nach der Aussage "RTW ist gleich da" 5min länger nicht geholfen wird?
Vielleicht ist dazu noch zu sagen, dass bei uns durchaus auch invasive Maßnahmen durch nichtärztliches Personal üblich sind. Es ist selten, dass ein Patient ohne Viggo auf ne Notaufnahme gebracht wird, und Ketanest/Dormicum beim isolierten Extremitätentrauma geht in der Regel auch ohne Notarzt vonstatten. Läuft als Delegation vom ÄLRD nach jährlicher Kenntnisprüfung. Klar, das tun nur die RAs und NotSan. Zusätzlich ist sozusagen nach den Kriterien der 1. Zeile alles erlaubt bzw wird sogar erwartet, was nach Notarzt-Nachforderung nicht warten kann, bis selbiger eintrifft.
In anderen Kreisen, wo die Notärzteschaft kollektiv zur Lynchjustiz aufläuft, wenn ein Nichtstudierter ne Nadel anfasst, mag das Ganze problematischer sein.
Men lernt nie aus.
Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!
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