Das wird ein Planungsbüro, welches Leistungsbeschreibungen für teures Geld zur Verfügung stellt, wahrscheinlich immer behaupten. Es gab allerdings schon Urteile, die das bei überwiegend technisch/fachlich formulierten Leistungsbeschreibungen anders sahen, und n.m.M. gut begründet. Bei 2000-2500 Feuerwehrfahrzeugauschreibungen im Jahr wird es ansonsten irgendwann etwas schwierig, noch regelkonforme Auschreibungsunterlagen zu formulieren, ohne dass irgendwer mit seinem angeblichen Urheberrecht dazwischenfunkt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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